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   VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89   

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https://dejure.org/1991,8465
VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89 (https://dejure.org/1991,8465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.03.1991 - 1 UE 2507/89 (https://dejure.org/1991,8465)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89 (https://dejure.org/1991,8465)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84

    Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsdurchschnittswerte Mitbestimmung -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89
    In der zitierten Entscheidung hat der erkennende Senat seine Auffassung weiter damit begründet, daß dem Beamten mit der Aufhebung des Ablehnungsbescheides alleine nicht gedient wäre, er müßte vielmehr noch eine allgemeine Leistungsklage erheben, die auf die Verurteilung zur Rücknahme der beanstandeten Beurteilung und zur Ausstellung einer neuen Beurteilung gerichtet sein muß, wenn er die Behörde durch eine der Vollstreckung fähige Entscheidung zu einem positiven Verhalten zwingen will (vgl. zur Klageart auch Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, ZBR 1990, 193 = PersV 1990, 491 m.w.N.).

    Bei dieser Verfahrensweise ist es nicht auszuschließen, daß ein Beurteiler in Grenzbereichen Punkte herabsetzt, ohne dabei seine Verpflichtung zu einer individuellen Beurteilung zu verletzen, um sich im Rahmen der vorgegebenen Beurteilungsrichtwerte zu halten (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O.).

    Sie konnten nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Personalvertretung -- hier: Gesamtpersonalrat -- eingeführt werden (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O., unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 -- HPV TL 6/83 --, Hess.VGRspr. 1986, 31 = ZBR 1986, 58 und vom 21. August 1985 -- HPV TL 468/84 --, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 84.78

    Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien - Orientierungsbeurteilungen - Bewertung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89
    Dadurch wurde die in den "Beurteilungsrichtlinien der Hessischen Bereitschaftspolizei" vorgegebene freie Bewertungsmethode eingeschränkt, die sich an dem durchschnittlichen Leistungs- und Persönlichkeitsbild der Beamten und Beamtinnen orientierte; der darin vorgegebene Richtwert von 10 Punkten wurde erhöht (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1980 -- 6 P 84.78 --, ZBR 1981, 71 = PersV 1980, 240).
  • VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89
    Zu der von dem Verwaltungsgericht offen gelassenen Frage, ob der Bescheid der Direktion der Hessischen Bereitschaftspolizei vom 4. März 1986, in dem der Antrag des Klägers vom 12. November 1985 auf Abänderung seiner Beurteilung abgelehnt wurde, ein Verwaltungsakt darstellt oder nicht, vertritt der erkennende Senat entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß auch in der negativen Entscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde über einen Antrag des Beamten auf Beseitigung, Änderung oder Vornahme einer dienstlichen Beurteilung kein Verwaltungsakt liegt; denn die Ablehnung/Verweigerung einer bestimmten Maßnahme ist dann kein Verwaltungsakt, wenn auch in der Stattgabe/Erfüllung des Verlangens kein Verwaltungsakt zu erblicken wäre (so Senatsurteil vom 25. Oktober 1978, ESVGH 29, 40, 41 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1985 - 15 S 1035/84

    Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Arbeitszeitregelungen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89
    Sie konnten nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Personalvertretung -- hier: Gesamtpersonalrat -- eingeführt werden (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O., unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 -- HPV TL 6/83 --, Hess.VGRspr. 1986, 31 = ZBR 1986, 58 und vom 21. August 1985 -- HPV TL 468/84 --, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 17.07.1985 - HPV TL 6/83
    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89
    Sie konnten nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Personalvertretung -- hier: Gesamtpersonalrat -- eingeführt werden (so Senatsurteil vom 24. Mai 1989 -- 1 UE 1270/84 --, a.a.O., unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 -- HPV TL 6/83 --, Hess.VGRspr. 1986, 31 = ZBR 1986, 58 und vom 21. August 1985 -- HPV TL 468/84 --, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1978 - I OE 93/75 -, ESVGH 29, 40; vom 16. Dezember 1987 - 1 OE 27/83 -, DÖD 1988, 121 sowie vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89 -).
  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

    Folglich ist hier die Erhebung einer Gestaltungsklage ausgeschlossen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteile vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89 - und vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84 -).
  • VG Kassel, 16.01.2012 - 1 K 868/11

    Beurteilungsrichtlinien des Polizeipräsidiums Nordhessen vom 05.01.2011 mit

    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urteil vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89; vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84; vom 25. Oktober 1978 - 1 OE 93/75 -, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07

    BESTÄTIGUNGSBEURTEILUNG; BEURTEILERWECHSEL; DIENSTLICHE BEURTEILUNG

    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urt. v. 13.03.1991, Az.: 1 UE 2507/89; v. 24.05.1989, Az.: 1 UE 1270/84; v. 25.10.1978, Az.: 1 OE 93/75, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VG Kassel, 27.03.2014 - 1 K 1306/13

    Dienstliche Beurteilung; hier: Erstellung durch Ankreuzen

    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urteil vom 13. März 1991 - 1 UE 2507/89; vom 24. Mai 1989 - 1 UE 1270/84 - jeweils m.w.N.).
  • VG Kassel, 29.04.2003 - 7 E 2216/01
    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass die Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt ( so die ständige Rechtsprechung u.a. des HessVGH, z.B. Urteile v. 13.03.1991 - 1 UE 2507/89 - v. 24.05.1989 - 1 UE 1270/84 - v. 25.10.1978 - 1 OE 93/75 - ESVGH 29, 40, jeweils m.w.Nachw.).
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